Tag der Patientenverfügung
Wozu eine Patientenverfügung?
Willst Du das?
künstliche Ernährung...
maschinelle Beatmung...
(schwerst-) pflegebedürftig jahrelang dahin ''vegetieren''...
Viele denken es ist ein Thema das nur ältere Menschen betrifft. Das stimmt leider nicht! Es kann z.B. durch einen Unfall jedem passieren. Und nur die wenigsten wissen dass es dann bereits zu spät ist um selbst entscheiden zu können. Menschen jedes Alters können in eine für sie sehr kritische Situation gelangen.
Eine Situation, in der schwerwiegende medizinische Entscheidungen getroffen werden müssen.
Für die Entscheidung und das Handeln des Arztes in einer derartigen Lage ist der Patientenwille ausschlaggebend. Wenn dieser Wille nicht bekannt ist, hat künstliche Lebensverlängerung absoluten Vorrang.
Wenn ein Mensch in dieser Situation nicht mehr willensfähig ist, sind den Angehörigen ohne entsprechende Vorsorgemaßnahmen die Hände gebunden. Alle Beteiligten müssen sich dann Anordnungen des Vormundschaftsgerichtes beugen.
Viele Menschen sind der Ansicht, dass in diesen Ausnahmesituationen die engen Familienangehörigen (Ehepartner, Geschwister oder die Kinder) lebenswichtige Entscheidungen treffen dürfen. Dieses grassierende Gerücht ist jedoch leider falsch. Auch die allernächsten Verwandten müssen eine gültige schriftliche Vollmacht vorlegen.
Viele von uns wünschen sich aber, dass auf aufwendige Medizin verzichtet werden soll, wenn keine Aussicht auf Besserung schwerster geistiger oder körperlicher Dauerschädigung besteht. Die künstliche Lebenserhaltung kann eine unzumutbare Verlängerung des Lebens bedeuten. Der Wunsch nach einem Sterben in Würde wäre nicht gegeben.
Mit der Patientenverfügung können Maßnahmen der sogenannten "passiven" als auch der sogenannten "indirekten Sterbehilfe" gefordert werden. Das heißt, Sie können verlangen, dass lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen werden oder schmerzlindernde Medikamente verabreicht werden, auch wenn diese sich möglicherweise lebensverkürzend auswirken könnten.
Eine Patientenverfügung ist kein Testament sondern eine vorsorgliche schriftliche Erklärung, durch die ein einwillungsfähiger Mensch zum Ausdruck bringen kann, dass er in bestimmten Krankheitssituationen keine Behandlung mehr wünscht, wenn diese Behandlung nur dazu dient, sein ohnehin bald zu Ende gehendes Leben künstlich zu verlängern.
Diese Verfügung soll helfen, Ihren Willen in Bezug auf künstliche Beatmung oder Ernährung, Obduktion, Organspenden und Reanimation verbindlich zu dokumentieren. Dies für den Fall, wenn Sie Ihre eigenen Willen nicht mehr äußern können.
Eine PV enthält für konkrete Situationen (z. B. schwere Gehirnschädigungen) Bestimmungen zu medizinischen Behandlungsmaßnahmen. Diese können eingefordert, eingeschränkt oder völlig abgelehnt werden. Daneben sollten in einer PV individuelle Wünsche und Wertvorstellungen zum Ausdruck kommen.
Gesetzliche Regelung zum Besuchsrecht seiner/s homosexuellen Partner/in im Krankenhaus:
Dabei geht es um die Frage wer den Patienten im Krankenhaus besuchen und wem der Arzt über sein Befinden Auskunft geben darf.
Dazu ist die rechtliche Situation derzeit wie folgt: Heterosexuelle nichteheliche Paare werden in der Regel wie Verlobte behandelt, nicht dagegen lesbische und schwule Paare, die keine Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Zwar entspricht es in der Regel dem mutmaßlichen Willen lesbischer und schwuler Partner, dass der andere Teil ihre Vertrauensperson sein soll. In der Praxis scheitert das aber meist daran, dass die Partnerschaft rechtlich nicht abgesichert ist und deshalb von den Ärzten nicht respektiert wird. Wenn lesbische und schwule Partner das vermeiden wollen, müssen sie entweder eine Lebenspartnerschaft eingehen oder schriftlich festlegen, dass der andere Teil ihre Vertrauensperson ist, dem die Ärzte Auskunft geben und mit dem sie gegebenenfalls Rücksprache nehmen sollen - also in der Patientenverfügung. Um rechtssicher zu gewährleisten dass Dein/e Lebensparter/in im Krankenhaus Besuchs- und Auskunftsrecht erhält werden wir diesen Punkt (falls von Dir gewünscht) in die Patientenverfügung mit aufnehmen.
Warum einen ganzen Tag für die Patientenverfügung?
Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass eine Patientenverfügung konkret sein soll. Um dass richtig zu machen, muss man einschlägige medizinische und juristische Kenntnisse haben, und sich mit dem Sterbeprozess auskennen. Leider trifft das weder für die meisten niedergelassenen Ärzte zu (wenn sie keine Hausbesuche bei Sterbenden oder in Pflegeheimen machen), noch für Notare, die sich gerne anbieten einem eine Patientenverfügung aufzusetzen. Zudem decken die meisten online verfügbaren Vordrucke wichtige aussichtslose Situationen nicht ab, sodass die Gefahr besteht trotz einer PV jahrelang im Koma am Leben erhalten zu werden. Damit genau das nicht passiert, wird der Tag der Patientenverfügung von einer professionellen Referentin durchgeführt. Somit stellen wir sicher, dass für jede/r Teilnehmer/in eine individuelle Patientenverfügung ausgearbeitet wird. Durch eine rechtssichere Patientenverfügung kannst Du sicher sein, dass nur diese medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden die du auch wirklich willst!
Ablauf am Tag der Patientenverfügung:
Teil I
"5-Punkte-Plan für eine gültige Patientenverfügung"
Teil II
Praxis-Seminar
Besprechung des medizinischen Fragebogens und Verfassung seiner eigenen Patientenverfügung.
Gesamtdauer
ca. 6 Stunden
Kosten
Die Kosten für die Veranstaltung übernimmt Rosige Zeiten e.V. - Spenden sind natürlich jederzeit willkommen.
Anmeldung
Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Bitte schicke uns eine Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. mit Deinem Namen und Deiner Adresse. Alle weiteren Infos erhälst Du dann ebenfalls per E-Mail

Der Mähringer Weg ist die Straße, die den Eselsberg Richtung Uni hinaufführt. Dort geht es (von unten kommend) vor der Bushaltestelle (Fort Unterer Eselsberg) nach links zu unseren Veranstaltungen.
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Wichtig!! Falls es bei den vorhandenen Parkplätzen am Fort für Dein Auto zu eng wird, kannst Du es auch auf den Parkplätzen der Hans-Multscher-Schule (Str.: Am Eselsberg 2) abstellen. Von dort aus sind es dann noch 350m bis zum Fort unterer Eselsberg.
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